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Corona - Informationen & Antworten

Zur Eindämmung des Coronavirus hat die niedersächsische Landesregierung weitreichende Maßnahmen beschlossen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Situation und Antworten rund um das Thema Coronavirus in der Ausflugsregion Nordkreis Vechta gesammelt.

Corona & Reisen

Achtung: Es kann Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, zu welchen Bedingungen Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.

Stand: 04.04.2022

Corona - Fragen und Antworten

Was muss ich bei meiner Reiseplanung innerhalb von Deutschland beachten?
Der Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes dient Ihnen als Orientierungshilfe für ihre Reise innerhalb Deutschlands. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen sowie den aktuellen Stand der Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern und Urlaubsgebieten, z.B. für Restaurants, Ferienhäuser/-wohnungen, Hotels, Campingplätze, Freizeiteinrichtungen u.v.m.. Inländische Corona-Risikogebiete finden Sie ebenfalls im Tourismus-Wegweiser.

Was muss ich bei meinem Besuch im Landkreis Vechta beachten?
Bei den Kontaktregelungen gibt es derzeit keine Beschränkungen mehr. In nur wenigen Bereichen gilt noch die Maskenpflicht. Das sind:
- Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie Heime
- Arztpraxen
- ÖPNV (z.B. Nordwestbahn, Moobil+, Stadtbus)

Grundsätzlich kann in Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht vorgesehen werden.

Darf ich als auswärtiger Gast in die Ausflugsregion Nordkreis Vechta einreisen/übernachten?
Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen sind wieder unbeschränkt zulässig. Gastgeber können allerdings von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin eine Maskenpflicht vorsehen.

Was muss bei einem Besuch bei einem Gastronomiebetrieb beachtet werden?
Der Besuch in einem Gastronomiebetrieb ist wieder unbeschränkt zulässig. Gastgeber können allerdings von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin eine Maskenpflicht vorsehen.

Wo kann ich mich testen lassen?
Gilt die 2G/2G-Plus oder 3G-Regel wird in den meisten Fällen verlangt, dass der Test von einem offiziellen Testzentrum durchgeführt wird. Infos zu privaten Anbietern von Corona-Schnelltests finden Sie hier. Zusätzlich steht ein Drive-In-Testcenter beim Rasta Dome in Vechta zur Verfügung. Weitere Infos und die Online-Terminvergabe finden Sie hier: https://testedichschnell.de/vechta/

Wo erfahre ich Neues zur aktuellen Corona-Situation?
Informationen zu aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Landkreis Vechta gibt es unter www.landkreis-vechta.de.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema "Reisen & Tourismus in Corona-Zeiten" finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis: Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Tourist-Information Nordkreis Vechta e.V. ist keine Behörde und kann somit keine Rechtsberatung leisten, sondern lediglich nur auf offizielle Informationen verweisen.

» Hier geht es zu den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
» Hier geht es zu den Hinweisen des Auswärtigen Amtes.