Ergänzend zu den §§ 651 a ff. BGB werden folgende Reisebedingungen vereinbart:
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseanmeldung hat schriftlich beim Veranstalter Tourist-Information Nordkreis Vechta e. V. (TI NV) zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Reiseteilnehmer die Vertragsbedingungen an. Erst nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die TI NV gilt der Reisevertrag als abgeschlossen.
2. Zahlung des Reisepreises
2.a. Der Reisepreis ist zwei Wochen vor Reiseantritt auf das Konto der TI NV zu entrichten.
2.b. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist nicht auszuhändigen, da die TI NV eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
3. Rücktritt
3.a. Vor Eintritt der Reise kann jeder Reisende vom Reisevertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittstag ist der Eingang der Erklärung bei der TI NV.
3.b. Als angemessene Entschädigung entstehen folgende pauschalisierte Rücktrittskosten: Bis 30 Tage vor Reiseantritt = kostenlos 29. – 10. Tag vor Reisebeginn = 20 % des Reisepreises je Person 9. – 4. vor Reisebeginn = 30 % des Reisepreises je Person 3. – 1. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen = 50 % des Reisepreises je Person
3.c. Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten.
3.d. Die TI NV kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der in der Angebots- und Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet.
Wegen nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.
4. Haftung
4.a. Die TI NV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach BGB für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller im Pauschalangebot angegebenen Reisedienstleistungen, nicht jedoch für Angaben in Hotels- und Ortsprospekten.
4.b. Beruht der Schaden der Reiseperson lediglich auf leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder allein auf dem Verschulden eines Leistungsträgers (Hotel, Restaurant etc.) ist die Haftung der TI NV auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
4.c. Alle Reiseteilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden und nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten und Touren teil.
4.d. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Rechtsansprüche anzuerkennen bzw. auf solche zu verzichten.
4.e. Ansprüche gegen die TI NV sind spätestens 30 Tage nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen.
4.f. Ist die TI NV lediglich Vermittler fremder Leistungen (z. B. Transfers, Ausflüge), so haftet die TI NV nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
4.g. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks während des Gepäcktransports haftet die TI NV nur, wenn diese schuldhaft von der TI NV verursacht wurden und der TI NV sofort nach Auftreten gemeldet werden. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiss oder Überladen brechen, schließt die TI NV generell aus. Für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen, haftet der Hotelier gemäß § 701 BGB.
5. Sonstiges
Für alle Klagen aus diesem Reisevertrag ist Gerichtsstand Vechta.